Liebe Leser,
Eine meiner Nebentätigkeiten ist es ja, neben anderen Menschen, die Presse und Medien aufzuklären, um Stigma, Hass und Diskriminierung durch Falschinformationen entgegenzuwirken.
Dies tue ich seit vielen Jahren größtenteils mit Erfolg, um die Welt zu einem besseren Ort zu machen, in dem Menschen wie wir oder allgemein marginalisierte Minderheiten nicht durch die Medien stigmatisiert oder diskriminiert werden, indem z.B. Menschen wie wir unter anderem mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht werden, oder Falschinformationen über uns verbreitet werden.
In der letzten Zeit ist es so, dass rechte Menschen und Gruppierungen seit einiger Zeit behaupten, dass wenn die sexuelle Identität in das Grundgesetz aufgenommen wird, es Pädophilen ermöglichen würde, Straftaten zu begehen, weil “die sind dann ja mit geschützt”.
Am Freitag kam ein Artikel von den Faktencheckern von Correctiv heraus, der Aufklären sollte, dass wenn die sexuelle Identität des Menschen in das Grundgesetz als Schützenswert eingetragen werden soll, dass dies Menschen mit Pädophiler Orientierung nicht schützt, dies ist aber inhaltlich teilweise falsch, da die WHO mittlerweile zwischen Pädophiler Störung und Pädophiler sexueller Orientierung einen großen Unterschied macht, würden die, welche die Störung haben und es evtl. sogar so ausleben das sie anderen Schaden, natürlich nicht geschützt werden, die letzteren aber welche nur die sexuelle Orientierung haben, sich dadurch nicht gestört fühlen, und es so ausleben, das sie niemandem Schaden, würden trotzdem Schutz vor Hass und Diskriminierung bekommen.
Ich habe dazu neben anderen Freunden von mir eine nette Mail mit Fakten und Quellenbelegen verfasst, und Correctiv war daraufhin so nett ihren Beitrag zu korrigieren.
Hier mal als Beispiel, wie solch eine erfolgreiche journalistische Mail dann aussieht.
Sehr geehrte Correctiv Faktenchecker
Ich las kürzlich einen Artikel ihrer Seite, indem es um Pädophilie geht (https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/12/03/worum-es-im-gesetzesvorschlag-zum-schutz-sexueller-identitaet-geht/)
Hierzu möchte ich einige Anmerkungen geben:
Pädophilie ist ungleich bedeutend mit Kindesmissbrauch und kann dementsprechend nicht Legalisiert werden, die meisten Pädophilen Gruppen und Menschen sind “Anti-Kontakt” und setzen sich Aktiv gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ein, einzig Einzelpersonen wie Herr Gieseking von Krumme 13 welche als sogenannte “Pro-Kontakt” Gruppe gilt, sind noch interessiert an der Legalisierung dieser Straftaten, die meisten Wünschen sich einfach Faktenbasierte Aufklärung, und ein Leben frei von Diskriminierung, Hass und Stigmatisierung.
Am 01.01.2022 kam durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) das ICD-11 (International Classification of Diseases) heraus, in welchem jetzt zwischen Pädophiler Sexueller Orientierung und Pädophiler Störung unterschieden wird (https://icd.who.int/browse/2025-01/ mms/en#517058174) im neusten Manual wird die Pädophilie nur noch als eine Sexuelle Präferenzstörung bezeichnet, wenn eines von 2 Punkten zutrifft,
1) eine Person fühlt sich dadurch Gestört.
2) eine Person lebt es illegal aus.
Das ganze wird hier auch noch mal genauer von Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Michael Beier dem Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité in Berlin und Experten zum Thema Pädophilie Erklärt.
(Die seite ist leider mittlerweile Offline, aber ich füge einen Archive Link und ein Bild hinzu https://web.archive.org/web/20241207134947/https://www.liebenswert-magazin.de/schicksal-der-woche-mein-erwachsener-sohn-liebt-kinder-10157.html)
“Es gibt zwei Begriffe, um zu beschreiben, wenn jemand von sehr jungen Körpern sexuell angezogen wird: Pädophilie, die Ausrichtung auf das vorpubertäre Körperschema und Hebephilie, die Ausrichtung auf das frühpubertäre Körperschema. Diese Begriffe sind medizinische Diagnosen und haben nichts mit Gesetzen zu tun. Um als pädophil oder hebephil eingestuft zu werden, muss jemand mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre älter als das Kind. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren sollte man auch ihre emotionale und geistige Reife berücksichtigen, bevor man diese Diagnose stellt.
Laut einem Handbuch für psychische Störungen hat jemand eine “pädophile sexuelle Orientierung“, wenn er über 6 Monate hinweg wiederholt starke sexuelle Gedanken oder Handlungen gegenüber sehr jungen Kindern hat. Wenn diese Gedanken oder Handlungen Probleme oder Stress verursachen, spricht man von einer “pädophilen Störung“. Wenn jemand tatsächlich ein Kind missbraucht, gilt das auch als “pädophile Störung”, selbst wenn der Betreffende selbst kein Problem darin sieht. Aber wenn jemand nur solche Gedanken hat, nie danach handelt und keine Probleme dadurch hat, hat er nur eine “pädophile sexuelle Orientierung” und nicht die Störung.”
Dementsprechend müsste es für Personen, welche nur die Sexuelle Identität haben, aber nicht die Störung auch in der Theorie möglich sein, dass diese Automatisch im Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden.
Ich würde mich, wie viele andere, über eine Korrektur freuen.
Der Artikel wurde geändert und angepasst, Faktenbasierte journalistische Arbeit lohnt sich doch manchmal als Mittel der Aufklärung.
- Consuela
