Kinderpfleger bezeichnet sich selbst als pädophil: Prozess endet mit Freispruch
Der gelernte Kinderpfleger, vormals angestellt in einer Lüdenscheider Jugendeinrichtung, bat bei der Bundesagentur für Arbeit um einen neuen Job. Seine Begründung: Er habe pädophile Neigungen an sich festgestellt und wolle nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Nun ist er wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder angeklagt, ist arbeitslos und in ein anderes Bundesland umgezogen.
Der zuständige Abteilungsleiter der Bundesagentur rief nach dem „Outing“ seines Kunden umgehend bei der Kripo an und meldete den Fall. Das Ermittlungsverfahren rollte an. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Durchsuchungsbeschluss. Am 6. Februar 2024 stellten Polizisten das Smartphone des Verdächtigen sicher – und stießen auf 26 Dateien, in denen kleine Jungen bei gegenseitigen sexuellen Handlungen abgebildet sind.
Ein erfahrener Kripobeamter (58) hat im Ermittlungsverfahren die polizeiliche Datenbank angezapft und die Vergangenheit des Beschuldigten durchleuchtet. Dabei, erklärt er im Zeugenstand, habe er festgestellt: „Er sieht sich zwar selbst als Pädophilen. Aber er hat nie Kinder angefasst.“ Und bei der Durchsicht des Materials vom Handy des Mannes kommt er zu dem Schluss: „Das sind eindeutig fiktionale Darstellungen – eher comic-artig.“
Wenn Kindern demnach real keine sexuelle Gewalt angetan wurde, um verbotenes Material herzustellen, und es sich stattdessen „nur“ um computer- und KI-generierte Bilder handelt, ist der Vorwurf des illegalen Besitzes kinderpornografischer Dateien nicht zu halten. Die Staatsanwältin lenkt ein. „Das erfüllt keinen Straftatbestand.“ Melina Kossinis plädiert auf Freispruch. Strafverteidigerin Schönekeß klappt die Akte zu. „Damit ist die notwendige Gerechtigkeit hergestellt.“
Hallo Leser,
Wir befinden uns mittlerweile im Januar 2026, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gerade letztes Jahr eine Online-Umfrage zu Diskriminierung herausgebracht, in dem Betroffene über Diskriminierung im Alltag berichten können, zugleich soll die sexuelle Identität im Grundgesetz als Schützenswert eingetragen werden, also scheint es so, das sich die Zeiten für sexuelle Minderheiten bessern, oder?
NEIN!
Stellt euch vor, ihr seid pädophil, und fühlt euch aus welchen Gründen auch immer, nicht wohl dabei mit Kindern zu Arbeiten, und wollt aus diesem Grund so verantwortungsbewusst sein, und einen anderen Job annehmen.
Ihr geht also zu eurem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit, und outet euch dem Mitarbeiter gegenüber, eigentlich kein Problem, wir leben doch im Jahre 2024 (anm. zur Zeit des Verfahrens), da sollte es doch kein Problem mehr sein, anderen gegenüber zu seiner Sexualität zu stehen und sich zu outen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, oder?
Falsch gedacht, der Mitarbeiter der Bundesagentur hat wegen des Outings die Kriminalpolizei alarmiert, welche dann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, und diese für eine Hausdurchsuchung unterschrieben hat, alleine das ist schon etwas das in einer Demokratie fassungslos macht, und obwohl dem Umstand das nur Fiktive kinderpornografische Bilder gefunden wurden, kam trotzdem ein Verfahren zustande, welches selbstverständlich jetzt in einem Freispruch endete, da fiktive Kinderpornografie im Besitz in Deutschland nicht unter Strafe steht.
Wir leben in einer Zeit, in der selbst einige Kriminalpolizisten und Staatsanwaltschaften scheinbar nicht den Unterschied zwischen sexueller Orientierung und Sexualstraftat erkennen, und grundlos gegen Menschen Ermitteln, weil diese sich outen (ich hatte dies wie bereits vorher erwähnt auch schon selbst erlebt, wenn auch nicht medienwirksam) und durch die Hausdurchsuchung, die Angst und das ganze Verfahren/Prozedere für unsagbares leid bei Betroffenen Opfern sorgen, welches auch durch einen Freispruch nicht wiedergutzumachen ist.
Genau SO ETWAS ist eines der besten Beispiele zu Diskriminierung in Deutschland, die mir je untergekommen ist, und ich hoffe das solche Nachrichten irgendwann nicht nur die Medien, sondern auch die Justiz und den Staat (sofern keine Erzkonservativen und Steigbügelhalter der rechten mehr an der macht sind) dazu bringen, das Diskriminierung gegen Minderheiten aufgrund der Sexualität wie hier nicht nur für Privatpersonen und Medien, sondern auch für die Ermittlungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und den Staat drastische Konsequenzen hat, damit Menschen sich irgendwann Frei von Diskriminierung outen können, ohne dadurch Repressalien befürchten zu müssen.
Euer
~ Consuela