Hallo liebe Leser,

Der Europäische Gerichtshof urteilte heute (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22) das Ungarn gegen die Grundrechte-Charte verstoßen hat:



Die Menschen würden durch das Gesetz stigmatisiert und marginalisiert, sie würden “allein wegen ihrer sexuellen Identität oder Ausrichtung als schädlich für die körperliche, geistige und moralische Entfaltung von Minderjährigen” dargestellt.

Klingt eigentlich so weit ganz gut, oder? Ungarn Verstößt mit dem Verbot der Pride Veranstaltungen durch den früheren Präsidenten Viktor Orbán gegen EU Gesetze, und die EU ist dagegen jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen vorgegangen.

Aber jetzt wird es kurios.

429 Im Hinblick auf diese Kriterien ist die Kommission der Auffassung, dass die streitigen Bestimmungen und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Unterbindung der Darstellung von nicht cisgeschlechtlichen oder nicht heterosexuellen Personen und Lebensweisen als solche eine stigmatisierende Wirkung haben könnten. Diese Stigmatisierung werde dadurch verstärkt, dass ein Gesetzestext vorsehe, dass Kinder vor Darstellungen von Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität geschützt werden müssten. Sie werde noch durch den Kontext intensiviert, in den sich das Änderungsgesetz einfüge, das einen Zusammenhang herstellen könne zwischen zum einen den von Pädophilie ausgehenden Gefahren und zum anderen einer Gefahr, die von der bloßen Existenz von nicht cisgeschlechtlichen oder nicht heterosexuellen Personen ausgehe, wobei die implizite Botschaft darin bestehe, dass diese Personen ebenso gefährlich seien wie Pädophile.

475 Die Kommission macht geltend, die streitigen Bestimmungen verstießen gegen Art. 1 der Charta, da sie nicht nur eine Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung darstellten, sondern die Vermittlung oder Darstellung von Homosexualität oder Abweichungen vom Geschlecht bei der Geburt und Geschlechtsumwandlungen auch denselben Vorschriften und Beschränkungen unterwürfen, die für die Verbreitung von Pädophilie, Gewalt und Pornografie an Minderjährige gälten.

Im ersten Absatz spricht der Europäische Gerichtshof davon, das etwas eine “Stigmatisierende Wirkung haben könnte” aber im gleichen Text davon, das es “einen den von Pädophilie ausgehenden Gefahr” geben würde, welche ebenso unzutreffend, stigmatisierend und Hass schürend ist wie der (zweite rote) Absatz, welcher versucht zu suggerieren von Pädophilie oder Pädophilen würde eine Gefahr ausgehen, und dementsprechend Folgt der Europäische Gerichtshof seinem EIGENEN Urteil nicht, indem er grundsätzlich Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung als Gefährlich darstellt.

Im zweiten Absatz spricht man dann, von “Beschränkungen der Verbreitung von Pädophilie” welches meiner Meinung nach entweder Unwissen oder Verschwörungstheorien sind, in jedem Fall aber Unsinn, geneigt um gezielt Hass gegen sexuelle Minderheiten zu schüren.

Pädophilie KANN nicht “Verbreitet” werden, da es sich laut Meinung vieler Wissenschaftler, in den meisten Fällen um eine Angeborene sexuelle Orientierung wie eben auch Homosexualität handelt, für die zwar kein Mensch etwas kann, aber die man eben auch weder “Verbreiten” kann wie eine Krankheit, noch “heilen” oder “Wegtherapieren”.

478 Eine in verbindlichen Rechtsakten vorgenommene Assoziierung nicht cisgeschlechtlicher oder nicht heterosexueller Personen mit Pädophilie, Gewalt und Pornografie führe dazu, dass diese Personen aus Sicht der Gesellschaft als „hassenswerte“, zu ächtende oder auszuschließende Personen angesehen würden.

In diesem Absatz ist es zum einen so, das der Europäische Gerichtshof Pädophilie mit Gewalt und Pornografie in Verbindung bringt, und zum anderen, das er Pädophilie als etwas Abnormales darstellt, und meiner Meinung nach in gefährlicher weise versucht, Queere Menschen gegen Pädophile Menschen aufzustacheln oder gegeneinander auszuspielen, indem wir einzig allein aufgrund der Existenz unserer sexuellen Orientierung als eine Art von “Gefahr” für Queere Menschen dargestellt werden.

Ich kenne und habe in den letzten Jahren viele Queere Menschen kennengelernt, die mit Pädophilen Menschen kein Problem haben, solange diese es so ausleben, das sie keinem Menschen oder Kind schaden, und sich dadurch an die Gesetze halten, dies ist bei all den vielen Personen, die ich kenne, der Fall, und ich hoffe das solche Texte nicht dazu benutzt werden können, um weiter Hass zwischen uns zu Schüren, und Menschen gegeneinander aufzuhetzen.

Danke fürs Lesen 🙂

~ Consuela

2 thoughts on “🇩🇪 DE – Wenn selbst der Europäischer Gerichtshof Hass verbreitet.”
    1. Leider nicht, man kann nur aufklären und diese Verleumdungen dadurch entkräften, aber wenn das von der EU kommt, wird es Millionen Menschen erreichen, man kann nur hoffen, das es nicht viele lesen oder so verstehen.

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