Hallo liebe Leser,


Das Bundesverfassungsgericht hat heute bekannt gegeben, dass es am nächsten Donnerstag, dem 02.07.2026, also exakt 4 Jahre, nach einer Verfassungsbeschwerde eine Entscheidung zu den beiden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) bezüglich des Verbotes von Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (§184l) bekannt geben wird.

Nachzulesen ist das auf der Website des Bundesverfassungsgerichtes.

Ich hoffe, genau wie viele andere, dass diese Entscheidung positiv für pädophile Menschen ausfällt, und das Urteil, welches Menschen mit pädophilen Neigungen für die bloße Fantasie und das Ausleben ihrer Sexualität mit einem künstlichen Objekt bestraft, rückgängig gemacht wird, und Betroffene rehabilitiert werden.

Marco Luczak von der CDU hat damals an dem Puppenverbot mitgearbeitet und dies auf seiner Homepage so beschrieben.

Überfällig war auch das Verbot von Kindersexpuppen. Diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern haben wir ein für alle Mal geschlossen. Denn oftmals haben Täter hier den Missbrauch von Kindern eingeübt, Hemmschwellen wurden gesenkt und am Ende gab es Übergriffe in der realen Welt.

Allerdings ließen sich bis jetzt keinerlei wissenschaftliche oder kriminologische Beweise, noch Zeugenaussagen von Tätern für reale Übergriffe durch Benutzung von Sexpuppen oder Kindersexpuppen finden, also wie alles, was damals bei dem Verbotsantrag im Bundestag mit dem Puppenverbot zu tun hatte, lediglich nur heiße Luft, blanker Populismus und Diskriminierung Andersliebender für Wählerstimmen.



LTO Online hat mal in einem Artikel darüber berichtet, dass dadurch bloße Fantasien kriminalisiert werden.

“Problematisch ist zum einen die weite Vorverlagerung der Strafbarkeit: bei dem Besitz einer solchen Puppe – und auch ihrer Nutzung – fehlt es an einem tatsächlichen Opfer, an einer schädigenden Außenwirkung von (inkriminierten) Fantasien. Die Vorschrift läuft darauf hinaus, “unsittliche” Fantasien, die aber ohne externe Auswirkungen bleiben – und bleiben sollen – zu bestrafen. Und eigentlich geht es sogar noch weiter bei der bloßen Besitzstrafbarkeit, bei der es faktisch eines “Ausagierens” von Fantasien (im Wege mithin masturbationsähnlicher Handlungen unter Zuhilfenahme der Puppe) noch nicht einmal bedarf.”

Es gibt auch mehr als genügend Studien der letzten Jahre, welche den positiven Charakter solcher Liebespuppen aufzeigen, und beweisen, dass solche Ventile wie Puppen oder auch legale fiktive Kinderpornografie Menschen dahingehend bestärken, ihre Sexualität auszuleben, ohne einer fremden Person zu schaden oder Straftaten zu begehen

Participants reported increased engagement in problematic behaviors, such as revisiting images depicting child sexual abuse, and lamented the lack of opportunities to express their sexuality legally. From the perspective of those directly affected, the ban on child sex dolls has a detrimental impact on their lives and increases the risk of sexualized violence against children.


Eine weitere Studie zu Sexpuppen die zwar nicht direkt auf Kindersexpuppen oder pädophile Menschen ausgelegt ist, beschneidet das Thema aber auch.

I. Users being in a relation with a doll reported greater effects
II. Users reported a descriptive reduction in all sexuality-related behaviors since doll use
III. Pedo-hebephilic users more often reported a loss of interest in (sexual) intimacy with real children through doll use in the qualitative data



Kurze Anmerkung meinerseits:

Ich benutze den Begriff „Liebespuppen“, weil der Begriff “Sexpuppen”, diese meist aus TPE (thermoplastischem Elastomer) gefertigten Puppen ausschließlich auf die sexuelle Interaktion beschränkt, und man möge mir die Wortwahl verzeihen, aber solche Puppen sind für viele Menschen mehr als nur „Rein-Raus“. Diese teilweise recht teuren (500 – 1000€ minimum) gefertigten Puppen sind für viele Menschen, die sich solch eine Puppe beschaffen, mehr als nur ein Sexobjekt, sondern teilweise eine Lebenspartnerin, mit welcher sie viel Zeit verbringen und Dinge tun wie füttern, baden, kuscheln, fernsehen, spielen und Ähnliches. Deswegen passt für mich der Begriff „Liebespuppen“, welcher die Liebe zum Kind beschreibt, besser.



~ Consuela

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