Sehr geehrte Leser,
Ich habe gestern in den Nachrichten wieder etwas über das bzw. die Verfahren gegen Frau Vanessa Behrendt gelesen
“Eine Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ist vom Landgericht Braunschweig in Teilen zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte diese wegen mutmaßlich hetzerischer Internet-Posts erhoben. In vier von sieben Fällen gehen die Richter davon aus, dass sich Behrendt der Beleidigung schuldig gemacht haben könnte – nicht aber der Volksverhetzung. In einem Fall gehen die Richter davon aus, dass es einen hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten gibt. In zwei Fällen hat das Gericht eine Verfahrenseröffnung abgelehnt. Bei den Vorwürfen geht es um Postings auf der Plattform “X”. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Behrendt Volksverhetzung und Beleidigungen vorgeworfen. Die Politikerin zeigte sich dankbar für die Klarstellung des Landgerichts. Sie wolle aber für ihr Recht auf Meinungsfreiheit in den anderen Punkten kämpfen, so Behrendt am Dienstag. Verhandelt werden soll vor dem Amtsgericht Helmstedt.”
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/vorwuerfe-gegen-afd-abgeordnete-vanessa-behrendt-teile-der-anklage-zugelassen,behrendt-110.html
Aber worum geht es eigentlich bei diesen Verfahren?
Es geht zum einen um verschiedene Verfahren wegen Volksverhetzung (soweit mir bekannt über 15+), und zum anderen um 2 Anzeigen von mir.
Was ist denn nun genau passiert?
Im November 2024 hat Frau Vanessa Behrendt, die familienpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion Niedersachsen und Mitglied des Landtags Niedersachsen, eine Website entdeckt (wir-sind-auch-menschen.de), Diese wird von Freunden von mir betrieben. Durch eine über drei Monate andauernde Kampagne werden die Seitenbetreiber, als auch andere Mitglieder der Seite auf den Social-Media-Kanälen der Abgeordenten öffentlich von ihr als “Kinderschänder” betitelt.. Zudem hat sie diese Seite dem Landtag gemeldet, der ihr daraufhin geantwortet hat, und sogar eine Strafanzeige erstattet, wohlwissend, dass keine Straftat vorliegt.
Als dies alles keinen Erfolg zeigte, hat Frau Behrendt in verschiedenen Hetzmedien, wie bei Apollo News, Kelle News, Nius und Hallo Meinung, sowie weiteren, in Form von News und Videobeiträgen weitergehetzt. Ich verzichte auf eine Verlinkung, da ich solchen Ideologien keine Bühne bieten möchte. Letztendlich sah ich die Notwendigkeit, diese Straftaten anzuzeigen.
Sie umfassen:
§ 187 Verleumdung
§ 164 Falsche Verdächtigung
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
§ 186 Üble Nachrede
§ 192a Verhetzende Beleidigung
§ 130 Volksverhetzung
Letztendlich verfasste ich einen Blogbeitrag, um darauf hinzuweisen, dass sich eine demokratische Zivilgesellschaft solch ein Verhalten von zum Teil gesichert rechtsextremen Parteien nicht bieten lassen muss, und Betroffene das Recht haben, sich dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln zu wehren. Insbesondere war die Hoffnung, Frau Behrendt zur Einsicht zu bewegen, dass das, was sie tut, nicht akzeptabel ist. Was dann passierte, hätte ich aber niemals kommen sehen können.
Im Februar 2025, bekam ich nachmittags eine Whatsapp Nachricht auf meinem Handy, wobei schon Alarmiert war, da mein Whatsapp-Kontakt nur 3 Personen bekannt ist. Diesen Personen ist zudem ein anderer Klingelton zugeordnet. Daraufhin schaute ich auf mein Handy und eine unbekannte Person hat mir eine Warnung geschickt, dass eine AfD-Politikerin private Daten von mir verbreitet hat. Das überprüfte ich sofort auf X. Und tatsächlich sah ich und sehe dort einen Post dieser Politikerin mit einem von jemandem selbstgebasteltem Steckbrief inklusive Fotos von mir
> Mehrere Fotos
> Vorname und Nachname
> Straße und Hausnummer
> Postleitzahl und Wohnort
> Handynummer
Ein darüber verfasster Appell forderte auf:
“Vorname Nachname, aus Wohnort. Vielleicht möchte ihm jemand mitteilen, was man von seinen Forderungen hält.” (Zensur durch mich)
Ich habe dies daraufhin ausgedruckt und bin zur Kriminalpolizei gegangen, um erneut Strafanzeige zu erstatten, diesmal wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten und des Aufrufs zu Straftaten. Auf die Frage hin, was jetzt passiert, meinte der Beamte, es geht seinen Weg und wird von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Auf die Rückfrage, ob es zu einer Hausdurchsuchung oder Gefährderansprache kommen wird, wurde verneint und mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft den Post gerichtlich löschen lassen könnte. Allerdings würde das Monate dauern, und ich wäre schneller daran, es selbst zu versuchen.
Am Abend habe ich dann mit mehreren Freunden zusammen den Post gemeldet und erfolgreich löschen lassen, allerdings hat dies weder zu einer Sperre, noch zu Einsicht ihrerseits geführt (wir reden immerhin über die AfD.) Schon am nächsten Tag erschienen 2 weitere Postings mit komplettem Namen, und Wohnort. Daraufhin habe ich alle drei Postings von ihr durchsucht, und folgendes gesichert
6 Mal Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
37 Mal Schwere Hassstraftaten
152 Mal Aufrufe oder Androhung von Gewalt und Mord. Das meiste davon waren Aufrufe zum Mord.
Also wendete ich mich abermals an die Kripo, um ein Gewaltschutzkonzept und Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Diesen Termin nahm ich ebenfalls wahr, um weitere Beweise, wie die Drohungen, an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Es war mir ein Anliegen nachzuhalten, welche Dimension der Sachverhalt mittlerweile angenommen hatte, und dass es sich nicht um ein Bagatelldelikt handelt.
Ich bin durch meine bisherigen Berührungspunkte mit derart unangenehmen Dingen, normalerweise schon recht unerschrocken und gelassen. Allerdings hielt ich es für keine gute Idee die massiven Drohungen zu ignorieren.
Darunter waren Aussagen wie:
“ich wohne da in der Nähe und werde da am Wochenende mal vorbeischauen” oder “ich werde am Wochenende mal in *stadtname* Urlaub machen, ich hab da ne prima Adresse erfahren”-
Ich schäme mich auch nicht, zuzugeben, dass ich die nächste Zeit nur mit Freunden als Schutz auf die Straße gehen kann, um beispielsweise einzukaufen. Das Wochenende darauf habe ich die Öffentlichkeit aus verständlichen Gründen komplett gemieden.
Jetzt wurde gegen Frau Behrendt ermittelt und ihre politische Immunität zweifach aufgehoben (1/2). Allerdings wurde auch die erste meiner Anzeigen eingestellt, nicht etwa, weil man ihr nichts nachweisen konnte. Ihre Posts waren immerhin öffentlich und von mir gesichert, allerdings wurde in einer Vielzahl anderer Verfahren ebenfalls Anklage wegen Volksverhetzung und anderer Dinge gegen sie erhoben, sodass dies nicht weiter ins Gewicht fiel.
Zwischendurch wurde dann auch Stand 02.09.2026 die Anklage gegen Volksverhetzung fallen gelassen, und das Verfahren wegen Gefährdendem Verbreiten personenbezogener Daten und Aufruf zu Straftaten an das Amtsgericht weitergeleitet da dies nach Meinung der zuständigen Entscheidungsträger ein Bagatelldelikt sei. Damit wollte sich die Staatsanwaltschaft aber nicht zufriedengeben. Sie wünscht eine volle Anklage, woraufhin ich mit ihr telefoniert habe. Die Staatsanwaltschaft versicherte mir daraufhinzuarbeiten, das Verfahren an das Landesgericht zu bekommen. Zumindest die letzten beiden Punkte seien schwerwiegend genug und keine Bagatelldelikte. Die Staatsanwaltschaft wolle mein Anliegen auf jeden Fall vollumfänglich mit in die Anklage aufnehmen.
Das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten ist immerhin eine Straftat, welche mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. Zusammen mit der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten welche selbst bei Misserfolg immerhin bis zu 5 Jahre vorsieht, wiegt zu schwer, als dass man im Falle von bis zu sieben Jahren Haft von einem Bagatelldilikt ausgehen und nur eine Geldstrafe verhängen sollte. Die Volksverhetzung habe ich dabei noch nicht einmal mit berücksichtigt. Insbesondere
sei sich die Staatsanwaltschaft bewusst, dass Frau Behrendt Körperverletzungen durch Dritte gegen mich in Kauf genommen hat.
Das Verfahren wird sich jetzt wegen der Zuständigkeitsstreitigkeiten noch ein wenig in die Länge ziehen, ich werde währenddessen einen Antrag auf Nebenklage für Schadensersatz und Schmerzensgeld einreichen. Danach bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
❤️ Euer Consuela